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Urteil gegen religiöse Beschneidung
#31
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#32
Glober schrieb:Beim Tätervolk ist alles möglich.

Wer ist das denn? Tätervolk? Die Bayern oder wer? Big Grin
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#33
Alcibiades schrieb:Grundsätzlich geht es hier um die Abwägung von Rechten.

Ganz recht! Es geht um die Abwägung von Rechten. Welches Recht sollte denn wohl stärker wiegen? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 unserer Verfassung? Oder das Recht einer religiösen Minderheit, deren Wurzeln nicht mal unserer Kultur entstammen?
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#34
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#35
Alcibiades schrieb:Könntest du mir bitte erklären warum du über so wesentliche Grundrechtseinschränkungen und Güterabwägungen hinweggehst, aber ausgerechnet bei einem jahrhundertealten Ritual der freien Religionsausübung ein Fass aufmachst?
Mit "einem Fass aufmachen" ist sicher eine aunbegründete und überzogene Aufregung zu diesem Thema gemeint. Wenn dies so wäre, dann werden in Deutschland dazu gerade massenhaft ganze Fasskolonnen aufgemacht.
Da passt dann auch die folgende
Persönliche Erklärung zur rechtlichen Regelung der Beschneidung
http://www.arfst-wagner.de/2012/personli...chneidung/
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#36
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#37
Erstmal ist das ja nur die Begründung für das Berufungsurteil. Natürlich ist dort nicht die gesamte Fallgeschichte aufgeführt. Inwieweit die Komplikationen nun im Bereich des in Kauf zu nehmenden Risikos lagen oder auf ärztliche Kunstfehler zurück zu führen waren, ist aber auch unerheblich.

Nur ist die dort getroffene Entscheidung anscheinend so abwegig, dass es 60 Jahre brauchte bevor jemand bemerkte dass Beschneidungen anscheinend doch verboten sind. Und obwohl diese seit 60 Jahren verboten sind, handelte der Arzt aus einem "Verbotsirrtum" heraus und war deswegen frei von Schuld. Das Urteil ist ein Bonmot für Juristen, hat aber weder etwas mit der Rechtspraxis noch der Rechtsauffassung der letzten 60 Jahre zu tun. Ich frage mich halt nur, warum das plötzlich ein Problem ist? Hat das vorher niemand bemerkt das jährlich tausende Kinder beschnitten werden? Ich denke nicht, nur war vorher jeder der Meinung dass es von den Erziehungsrechten und dem Recht auf Religionsausübung gedeckt war und deswegen hat niemand etwas dagegen gesagt. Aber anscheinend gab es in der juristischen Fachpresse in den letzten Jahren eine gegenläufige Entwicklung...

Nun hat das Gericht festgestellt dass es einer gesonderten gesetzlichen Regelung bedarf, welche auch kommen wird. Dann kann das BVerfG ja mal ein Grundsatzurteil sprechen ob dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit auch grundsätzlich nicht verfassungskonform ist. Das wurde aber hier nicht beurteilt. Sprich: Diese Güterabwägung fand nicht statt, sondern nur eine Anwendung der bestehenden Gesetze. Und ich bin mir sehr sicher dass das BVerfG keine Einwände haben wird gegen eine spezielle gesetzliche Norm zur Legalisierung von diesem Eingriff. Und darum ging es doch: Die Abwägung der Rechte. Die fand aber in dem konkreten Urteil nicht statt.
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