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Urteil gegen religiöse Beschneidung
#1
Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen unter Strafe gestellt.
Wie ist eure Meinung?

Soll die religiöse Beschneidung an gesunden Kindern ( Jungen und Mädchen ) erlaubt sein, oder nicht?
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#2
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.
(erstmal nur zum Urteil also zu den Jungen)

Zum einen ist es tatsächlich ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes und das ohne dessen bewusste Einwilligung. Auch sind Komplikationen bei diesen Eingriffen nicht immer zu verhindern, so das aus einem - eigentlich recht harmlosen - Eingriff schnell eine echte Verstümmelung werden.

Zum andern treibt ein Verbot meist in die Illegalität, was wahrscheinlich den technischen und hygienischen Standart nicht heben wird, also werden die Fälle mit Komplikationen und Verstümmelungen nicht weniger werden. Ob ein Verbot also den Kindern hilft ist nicht wirklich sicher.
Der Herr gebe mir Kraft, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
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#3
Offenbar nun eine Gerichtsentscheidung in einer Sache, die die Gemüter schon seit Jahren bewegt.
http://www.zeit.de/online/2008/49/beschn...it/seite-1
Mich - ehrlich gesagt - bisher nicht.
Aber nun wird im unisonen Aufschrei der abrahamitischen Religionen gleich die "Religionsfreiheit" bemüht, fehlt nur noch die Berufung auf Art. 4 GG. Stark überzogen!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#4
zarakthuul schrieb:Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen unter Strafe gestellt.
Wie ist eure Meinung?

Soll die religiöse Beschneidung an gesunden Kindern ( Jungen und Mädchen ) erlaubt sein, oder nicht?

Selbstverständlich nicht, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Wird höchste Zeit, dass diese Verstümmelung, unter Strafe gestellt wird.

Aber wenn, dann bei allen Religionen die das tun!
Den Aufschrei möchte ich hören.
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#5
Genau das meine ich:
Via Twitter
Zitat:JosefWinkler ‏@JosefWinkler
Ich denke jüdisches Leben in Deutschland darf nicht übers Strafrecht unmöglich gemacht werden. Gerade in Deutschland nicht.
Retweetet von Volker Beck
Man konnte es ahnen.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#6
Detlef05 schrieb:Genau das meine ich:
Via Twitter

Man konnte es ahnen.

Ja, ist doch klar. Warte mal wenn der ZdJ loslegt.
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#7
Passende Antwort wäre:

"Ich denke Gesundheit von Kindern darf nicht durch religiöse Eltern gefährdet werden. Gerade in Deutschland nicht"
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#8
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#9
Glober schrieb:Nun hat man sich auf die Beschneidung bei den Juden eingeschossen.
Unsinn. Bei dem Urteil ging es um einen muslimischen Jungen. Das Gericht sprach dann im Urteil allgemein von religiösen Beschneidungen wie sie im Islam und im Judentum vorkommen.
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#10
Imago schrieb:Unsinn. Bei dem Urteil ging es um einen muslimischen Jungen. Das Gericht sprach dann im Urteil allgemein von religiösen Beschneidungen wie sie im Islam und im Judentum vorkommen.
Das ist kein Unsinn.In den Foren,auch hier geht es bei der Beschneidung nur um das Judentum.Für Juden hat die Beschneidung eine tiefe religiöse Bedeutung,die natürlich ausgeklammert wird.
PS Seht euch mal bei Twitter um.Da gehts auch nur um die Juden.
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