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Leistungsschutzrecht und was kommt jetzt?
#1
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#2
Jetzt ist es raus:
Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, wird Google alle Verlage aus der Suchfunktion entfernen. Zeitungsartikel sind dann nicht mehr zu ergoogeln.

Wird vermutlich die Politiker erfreuen, wenn ihre eigene Netz-Recherchen dadurch wesentlich erschwert werden Big Grin

Fraglich ist auch, wie sich Foren- und Homepage-Betreiber in Zukunft dazu stellen müssen...
Sofern sie sich zB über Werbeeinblendungen finanzieren, dürfen sie keine Links auf Nachrichtenmeldungen mehr zulassen, da dies dann schon als kommerzielle Nutzung ausgelegt werden kann.
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#3
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#4
Beton schrieb:Was die Politiker aber tatsächlich erfreuen wird ist die Tatsache, dass der Pöbel, also wir, nicht mehr so einfach in der Lage ist, die Schandtaten der Polit-Kaste nachzulesen.
Was ich hier im Forum misse ist der "gefällt mir" Button Wink
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#5
Slowmotion schrieb:Was ich hier im Forum misse ist der "gefällt mir" Button Wink
Da gibt es im Beitrag links unten neben dem grünen Punkt einen Button.Anklicken und Beitrag bewerten.[url=javascript:emoticon(':idea:')][Bild: icon_idea.gif][/url]
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#6
Slowmotion schrieb:Was ich hier im Forum misse ist der "gefällt mir" Button Wink
Dafür, dass es hier keinen "gefällt mir"-Button gibt, würde ich jederzeit den "gefällt mir"-Button drücken. Big Grin Im Ernst, lieber Slowmotion, was bringt so eine dusselige Funktion? Wenn dir ein Beitrag zusagt, kannst du das ebenso in kurze Worte fassen. "Volle Zustimmun!" oder einfach nur "Zustimmung!" und der Fall ist erledigt. Ich war mal in so einem Forum, das die von dir gewünschte Funktion bereit hielt. Da stand unter nahezu jedem Beitrag "gefällt x Usern", insofern hat es ja nicht mal eine Aussage, wenn alles allen gefällt. Big Grin
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#7
Beton schrieb:Dafür, dass es hier keinen "gefällt mir"-Button gibt, würde ich jederzeit den "gefällt mir"-Button drücken. Big Grin Im Ernst, lieber Slowmotion, was bringt so eine dusselige Funktion? Wenn dir ein Beitrag zusagt, kannst du das ebenso in kurze Worte fassen. "Volle Zustimmun!" oder einfach nur "Zustimmung!" und der Fall ist erledigt. Ich war mal in so einem Forum, das die von dir gewünschte Funktion bereit hielt. Da stand unter nahezu jedem Beitrag "gefällt x Usern", insofern hat es ja nicht mal eine Aussage, wenn alles allen gefällt. Big Grin

der Beitrag gefällt User: Moses Big Grin
Der Herr gebe mir Kraft, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
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#8
Eine sehr interessante Sache, die das Leistungsschutzrecht mit betrifft:

Ein Bekannter will dann anfangen Urheberrechtsklagen im Namen der Betroffenen gegen Zeitungen zu führen, wenn diese zB Bilder von Unfällen veröffentlichen, da diese dann zu Zahlungen an die Urheber des Unfalles zu zahlen verpflichtet sind.
Er will den Zeitungen dann vorwerfen mit dem Schaden anderer Geld zu verdienen, also Urheberrechtsklau zu betreiben.
Zeitungen zahlen nichts den Urhebern. Sie veröffentlichen etwas zu dem sie nichts beigetragen haben, haben Gewinne daraus und verlangen noch von Dritten dafür Urheberrechtsgebühren. Die Künstler die diese Werke geschaffen haben wurden nicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.

Bin mal gespannt, ob er damit durchkommt.
Rechtlich dürfte er fast auf sicherer Seite stehen Big Grin
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#9
Slowmotion schrieb:Eine sehr interessante Sache, die das Leistungsschutzrecht mit betrifft:

Ein Bekannter will dann anfangen Urheberrechtsklagen im Namen der Betroffenen gegen Zeitungen zu führen, wenn diese zB Bilder von Unfällen veröffentlichen, da diese dann zu Zahlungen an die Urheber des Unfalles zu zahlen verpflichtet sind.
Er will den Zeitungen dann vorwerfen mit dem Schaden anderer Geld zu verdienen, also Urheberrechtsklau zu betreiben.
Zeitungen zahlen nichts den Urhebern. Sie veröffentlichen etwas zu dem sie nichts beigetragen haben, haben Gewinne daraus und verlangen noch von Dritten dafür Urheberrechtsgebühren. Die Künstler die diese Werke geschaffen haben wurden nicht gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.

Bin mal gespannt, ob er damit durchkommt.
Rechtlich dürfte er fast auf sicherer Seite stehen Big Grin
Selten liest man derart Abwegiges!
Bekannte kannst Du haben.Big Grin
Die Sache ist ganz einfach: Verklagt dieser mich in dem von Dir genannten Sinne, zeige ich ihn wegen Herbeiführung und Begünstigung von Straftaten an.
Die "Urheber" von Unfällen haben nämlich dann das Geschehen bewusst und gezielt herbeiführen müssen, damit ihr "Werk", was zudem auch für ihre Opfer ein "schutzwürdiges Gut" wäre, Urheberrechtsschutz erlangen könnte verbunden mit Sachbeschädigung und u. U. Körperverletzung, vielleicht gar mit Todesfolge.
Das Ganze ist so unsinnig, dass man besser auf juristische Debatten mit diesem Bekannten verzichtet.
Im übrigen wäre der Adressat einer solchen "Klage" der falsche, das Gericht würde deshalb die Klage zurückweisen und man müsste dem Klagenden gleich noch eins aufbrummen wegen offensichtlicher Missachtung des Gerichts. Denn Klageempfänger wäre der Fotograf.Smile Aber was solls, das Ganze ist eine unsinnige Albernheit.
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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