28.02.2008, 21:52 
		
	
	
		Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
	
	
	
	
	
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					Onlinedurchsuchung - zulässig, aber hohe Hürden für die Anwendung
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		28.02.2008, 21:52 
		
	 
		Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
	 
		
		
		03.03.2008, 21:47 
		
	 
		Da ich keinen Einblick in die Arbeitsweise unserer Richter habe kann ich das nicht beurteilen. Wie sieht es bei dir aus?
	 
		
		
		03.03.2008, 23:38 
		
	 
		Bitteschön, eine Sekundärquelle: http://www.augsblog.de/2008/02/14/hausdurchsuchung/ In diesem Blog ist ein Panoramabeitrag zusammengefasst. Praktischerweise ist sogar die bayrische Praxis geschildert. 
"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie
 
		
		
		04.03.2008, 22:48 
		
	 
		
		
		06.03.2008, 18:40 
		
	 
		Und wie will "Panorama" diesen Wert denn eigentlich ermittelt haben?   cratch: 
		
		
		10.03.2008, 20:28 
		
	 
		Rein subjektive Schilderung eines Betroffenen, ohne die Hintergründe zu überprüfen.
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