23.09.2004, 23:33
Auf der HP der GEZ auch folgende Information zu finden: ...Einen weiteren Anteil an der Rundfunkgebühr hat der Gesetzgeber für die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die die privaten Rundfunkveranstalter beaufsichtigen, bestimmt.
Also beansprucht man die Leistungen indirekt auch beim Konsum von Privatsendern.
Man könnte natürlich die Rundfunkgebühren auch abschaffen und einfach die Steuern für jeden etwas anheben, um davon die öffentlich-rechltichen Sender und alles damit verbundene zu finanzieren. Aber das wär dann wieder ungerecht gegenüber denen, die wirklich keinen Rundfunk konsumieren.
Also beansprucht man die Leistungen indirekt auch beim Konsum von Privatsendern.
Man könnte natürlich die Rundfunkgebühren auch abschaffen und einfach die Steuern für jeden etwas anheben, um davon die öffentlich-rechltichen Sender und alles damit verbundene zu finanzieren. Aber das wär dann wieder ungerecht gegenüber denen, die wirklich keinen Rundfunk konsumieren.
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[b][COLOR="SeaGreen"]Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.
George Bernard Shaw (1856-1950)[/COLOR]
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