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Neues aus Russland
Aber ich kann mir gut vorstellen, dass in sich Deutschland in so einem Fall Gauck selbst gegen eine Verurteilung aussprechen würde und dass das im Gerichtsprozess auch berücksichtigt werden würde...
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NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
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Detlef05 schrieb:Gerade Herr Gauck würde sich prinzipiell nicht in die Unabhängigkeit eines Strafgerichts einmischen

Aber er würde sich wohl als (im juristischen Sinne) "geschädigter" zu Wort melden. Ist natürlich nur meine persönliche Vermutung...
(ganz abgesehen davon dass er sich nicht durch aushöhlung der demokratie zur zielscheibe machen würde, daher hinkt der vergleicht putin/gauck umso stärker je tiefer man in die materie eindringt, aber das steht wieder auf einem anderen blatt)

Detlef05 schrieb:Die eigentliche Frage ist doch aber, ob es angemessen ist, die Pussy Riot wegen Rowdytum (Teil 2, Artikel 213 des StGB der RF) anzuklagen.

das ist allerdings eine gute frage

Detlef05 schrieb:Und vor allem sollte man hierzulande nicht den Eindruck erwecken, das Verhalten der jungen Frauen fände in Russland eher tolerantes Abnicken. Ganz im Gegenteil.

toleranten abnicken gäbe es auch in deutschland sicher nicht
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[B]Urteilsverkündung Band Pussy Riot schuldig gesprochen[/B]

MOSKAU - Die Richterin in Moskau hat die drei jungen Frau schuldig gesprochen. Wie lange sie ins Straflager müssen, hat sie noch nicht bekannt gegeben.

http://www.blick.ch/news/ausland/band-pu...01635.html
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Glober schrieb: [B]Urteilsverkündung Band Pussy Riot schuldig gesprochen[/B]

MOSKAU - Die Richterin in Moskau hat die drei jungen Frau schuldig gesprochen. Wie lange sie ins Straflager müssen, hat sie noch nicht bekannt gegeben.

http://www.blick.ch/news/ausland/band-pu...01635.html
Kein mildes Urteil.
Zwei Jahre Lagerhaft, gerechnet mit dem Tag des Beginns der Untersuchungshaft, dem 4. März 2012.
Nur um den Strafrahmen zu skizzieren, den Art. 212, Teil 2, des russischen StGB "Rowdytum" vorsieht: Von 500.000 - 1 Million Rubel Geldstrafe über bis zu fünf Jahre Zwangsarbeit bis zu bis sieben Jahre Lagerhaft.
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Detlef05 schrieb:... über bis zu fünf Jahre Zwangsarbeit bis zu bis sieben Jahre Lagerhaft.

Ich las im Netz, dass es für Frauen nur eine Art Strafvollzug gäbe, nämlich besagte Lagerhaft, während es für Männer viele verschiedene Möglichkeiten gibt. Zwangsarbeit und Lagerhaft scheint mir nicht dasselbe zu sein, oder doch?
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