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		Zitat:Bericht: Anordnungen des Präsidenten ohne juristisches Nachspiel
Das Verteidigungsministerium der USA hat im vergangenen Jahr nach Presseinformationen ein Rechtsgutachten vorgelegt, demzufolge US-Präsident George W. Bush nicht an Gesetze und Verträge zum Verbot von Folter gebunden ist. Personen, die auf der Grundlage seiner Anordnungen folterten, könnten demnach auch nicht juristisch belangt werden.
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Dazu fällt mir nichts mehr ein.
	
 
	
	
ToTo
![[Bild: schulden.jpg]](http://www.arbeit-und-soziales.de/schulden.jpg) 
 
 
	
	
	
		
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		*traurigdenkopfschüttel*
Das is ja so ähnlich, wie das Prinzip von Guantanamo... es gibt keinen der sich um die Jurisditkion kümmert und daher kann man machen was man will.
Da is echt Hopfen und Malz verloren...   :mad:
	
	
	
Tequila!
Nemo patriam quia magna est amat, sed quia sua. Oder doch: Ubi bene, ibi patria.
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Nö, dazu fällt mir auch nichts mehr ein. 
 
*
 
Naja vielleicht doch: Dass die Amis ihr eigenes Ding durchziehen ist bekannt, also ist dies doch nur wieder konsequent. 
 
  
	
	
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
	
	
 
 
	
	
		Die blanke Existenz diese Individuums ist im Grunde Folter genug.
Weshalb also noch über Kolateralschäden wundern?