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Patientenverfügung
#1
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#2
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#3
Ich kann nur für mich sprechen. Also ich will Leben und wenn es noch so qualvoll ist. Ich finde es sollte aber jedem freigestellt sein darüber zu entscheiden, die Frage ist nur inwieweit kann man das. Solange noch ein Funke Hoffnung besteht, solange noch niemand wirklich zu 100 % sterben wird an seinen Qualen, sollte auch so eine Verfügung nicht greifen. Wer kann wenn er gesund ist schon sagen, das er sterben will, in einer bestimmten Situation!
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#4
Wenn ich nicht so faul wäre, hätte ich bereits eine... Ah neben der Faulheit noch die wenige Zeit und der viele Stress.... Deshalb brauch ich sie ja auch Big Grin
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[b][COLOR="SeaGreen"]Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.


George Bernard Shaw (1856-1950)[/COLOR]
[/b]
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#5
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#6
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#7
Ich sehe das so wie Jockel. Solange die Chance auf ein "normales" Leben besteht, moechte ich am Leben erhalten werden. Unter "normalem" Leben verstehe ich, dass ich mich immernoch selbststaendig bewegen kann und in der geistigen Verfassung bin meine eigenen Entscheidungen zu treffen. Ich will aber nicht zur Last werden oder mein ganzes restliches "Leben" lang in meinem Bett vegitieren.
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#8
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#9
Zitat:Angst? Ich bekomme vor Dir Angst!

Ich verstehe nicht was Du verteidigst.
Ich verteidige gar nichts, ich möchte nur nachvollziehen können warum ihr das so seht. Interessant, dass du das so empfindest.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#10
Jockel schrieb:Ich möchte einfach nicht, wenn mein Leben eh nur noch ein Häufchen Elend ist, dass auch noch meine Angehörigen unter dieser Situation leiden. Im Gegenteil finde ich es sehr egoistisch auf biegen und brechen noch ein paar Monate vielleicht auch Jahre auf die erst beste tödlich verlaufenden Lungenentzündung zu warten. Den Tod kann man verarbeiten, ein immer wiederkehrendes hilflos daneben stehen nicht.
Wegen mir soll keinem ein zukünftiges glückliches Leben verwehrt bleiben.
Wenn man eine patientenverfügung anlegt, sollte man es tun, weil man sich selber diese Situation ersparen will und nicht weil die angehörigen dann entlastet werden. Rolleyes
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