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Ist Freitod durch das Selbstbestimmungsrecht gedeckt?
#16
Detlef05 schrieb:Niemand bestreitet die sozialen Verantwortungen und Bindungen eines Menschen, sollten diese ihn aber auch auf sich selbst verpflichten? Wie kann man das so einfach fordern?

Ja natürlich kann man das so einfach fordern. Wo bleibt denn die bewusst übernommene Verantwortung eines jungen Vaters oder einer jungen Mutter, der oder die sich das Leben genommen hat?

Sehr interessant bei der ganzen Sache finde ich, inwieweit die Menschen, die einen Selbstmörder umgeben, an seiner Verzweiflung mitschuldig sind.

Ich meine, wir leben in einer Gesellschaft und sind keine Einzelgänger.

Beton schrieb:Niemand hat doch ein Recht auf das Leben und die Person eines anderen Menschen!

Was ist mit Kindern?

Beton schrieb:Für mich klingt dieser Anspruch, der Selbstmörder soll mal schön dableiben und seine Pflicht erfüllen, sehr viel egoistischer als der Wunsch des Selbstmörders nach Beendigung seines Daseins.

Wenn du so schreibst, gehst du davon aus, das derjenige, der sich für seinen eigenen Tod entscheidet, voll und ganz bei absolut freiem Bewusstsein ist (das trifft meiner Meinung nach nur für einen Fanatiker zu, der sich selbst in die Luft sprengt, um damit irgendeinen göttlichen Auftrag zu erfüllen). Ansonsten denke ich das aber nicht und genau darin liegt wohl auch der Unterschied in unseren Meinungen.

Da können oder müssen wir diskutieren, WARUM sich jemand das Leben nehmen möchte. Was ihn dazu treibt, so aussichtslos für seine Situation zu denken.
"So geht es nicht mehr weiter, wenn es so weiter geht." Erich Kästner
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Ist Freitod durch das Selbstbestimmungsrecht gedeckt? - von Rotkehlchen - 29.06.2011, 09:56

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