24.06.2009, 01:06
Raptor schrieb:Klar kann man nicht dieselben Kriterien ansetzen. Aber auch ein Schüler schafft es Noten von 1-6 auf einer Langweiligkeitsskala zu vergeben, oder wieviel er gelernt hat, ob nur Vorträge gehalten werden, oder auch auf Themen eingegangen wird.
Es gibt viele Lehrer, die ihren Beruf als Berufung sehen, doch gibt es mindestens eben so viele, die ihre Arbeit nur als Belastung ansehen und möglichst wenig Arbeit haben wollen. Man merkt ja im Unterricht ob die Unterlagen 15 Jahre alt sind, oder ob sich jemand Mühe gibt aktuell zu bleiben. Solche Probleme sollte man sanktionieren können, die Bewertung dürfen dann ja gerne andere Pädagogen durchführen.
Sagen wir es mal so: Ich schaue unten in die Benutzerstatistik und da finde ich zu dieser Stunde - wenn ich nicht irre - drei Studiosi. Ich würde mir jetzt gestatten, einen von ihnen herauszunehmen und mit - sagen wir mal - unserem jüngsten User als Persönlichkeit vergleichen!
Da nehme ich einfach an, dass diese beiden Persönlichkeiten - bedingt durch Bildungslevel, Lebenserfahrung und Weite der Weltsicht - Langweiligkeitsskalen unterschiedlich strukturieren und danach werten. jeder ist dazu berechtigt! Und es ist im Sinne der "Qualitätssicherung" der Bildung. Kein Widerspruch!
Aber ich bleibe altmodisch: Was Hans darf, darf Hänschen noch lange nicht! oder besser Was Hans darf, darf Hänschen auch! Aber nicht so!
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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