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Kusch hilft Würzburgerin beim Sterben
#1
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#2
Der Urknall ist in Wahrheit unser Horizont in der Zeit und im Raum. Wenn wir ihn als Nullpunkt unserer Geschichte betrachten, dann aus Bequemlichkeit und in Ermangelung eines Besseren. Wir sind wie Entdeckungsreisende vor einem Ozean: Wir sehen nicht, ob es hinter dem Horizont etwas gibt.
Hubert Reeves
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#3
Nachrichten findest du mittlerweile genug, einfach mal "Kusch" bei einer Nachrichtensuchmaschine eingeben...
Bei Wikipedia steht es mittlerweile auch im Artikel über Kusch.

Eines ist jedenfalls klar, wenn es um Sterbehilfe geht, dann sind Selbsttötungsmaschinen und Vereine wie Dignitas nicht der richtige Weg. Vielmehr sollte eine psychotherapeutische Begleitung stattfinden, deren Ziel es ist auch andere Auswege aufzuzeigen.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#4
Hi
ich sehe gar keine Möglichkeit, die Sterbehilfe nicht komerziell zu betreiben. Der Staat hat die Aufgabe Leben zu schützen. Produkte zur Sterbehilfe müssen natürlich käuflich erworben werden. Hier entsteht bei Legalsierung sofort ein Markt und somit auch ein Interesse, möglichst viele solcher Produkte zu verkaufen.
mfg
tdd Big Grin
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#5
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#6
So einfach ist das mit der Anstiftung zum Selbstmord nicht. Es kommt dabei wesentlich darauf an, aus welchen Motiven und in welcher Weise der Anstifter handelt. Wer einen anderen gezielt und vorsätzlich in den Tod treibt bleibt weiterhin als Mörder oder zumindestens Totschläger strafbar.
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#7
Hi
den Vergleich mit Medikamenten zieht nicht, Medikamente sind dazu da, um Krankheiten zu heilen oder Symptome zu lindern. Mir wäre kein Medikament bekannt, das damit wirbt, dass sie einen besonders gut Umbringen können.
mfg
tdd Big Grin
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#8
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#9
Leitwolf schrieb:So einfach ist das mit der Anstiftung zum Selbstmord nicht. Es kommt dabei wesentlich darauf an, aus welchen Motiven und in welcher Weise der Anstifter handelt. Wer einen anderen gezielt und vorsätzlich in den Tod treibt bleibt weiterhin als Mörder oder zumindestens Totschläger strafbar.
hm, hab ich dann später auch gelesen dass es ganz so simpel auch nicht ist. Ist auch strittig ob man dann nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar ist. Ich darf jmd. zum Selbstmord anstiften, aber wenn er dann im Sterben liegt bin ich zum Helfen verpflichtet *scnr*.
Deutsches Rechtssystem => :kopfwand:

tdd schrieb:den Vergleich mit Medikamenten zieht nicht, Medikamente sind dazu da, um Krankheiten zu heilen oder Symptome zu lindern.
Passt vielleicht nicht 1:1 aber ist zumindest ähnlich. Wie oft hört man dass auf Deibel komm raus teure Medikamente verschrieben/angepriesen werden auch wenn die oft gar nicht zwingend notwendig ist. Der Konflikt zwischen der Notwendigkeit zum Umsatz machen und Wohl des Patienten im Auge zu halten ist bei beiden da.

Nur sicher kann man ein teures,unnötiges und nichts bewirkendes Medikament leichter verkraften als wenn man grad zur Sterbehilfe überredet worden ist. Insofern passt der Vergleich vielleicht nicht wirklich 100% Wink
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#10
Imago schrieb:Ich darf jmd. zum Selbstmord anstiften, aber wenn er dann im Sterben liegt bin ich zum Helfen verpflichtet *scnr*.
Deutsches Rechtssystem => :kopfwand:

Auch wenn im deutschen Rechtssystem viele unlogisch und unnötig kompliziert geregelt ist, so ist dieser spezielle Fall doch sehr gut nachvollziehbar. Anstiften oder Beihelfen kannst du nämlich nur zu einer Straftat, was eine reine Selbsttötung jedoch nicht ist.
Die unterlassene Hilfeleistung (bzw. Tötung durch Unterlassen) dagegen ist eine eigene Straftat. Diese hat nichts mit der vorherigen Anstiftungshandlung zu tun, sondern kann von dir auch ohne diese begangen werden.
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