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Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
#1
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[b][COLOR="SeaGreen"]Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.


George Bernard Shaw (1856-1950)[/COLOR]
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#2
Dass mal wieder die Tatsachen verdreht wurden. Das BVerfG hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass der automatisierte Abgleich von Kennzeichen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand erlaubt ist. (Wäre auch blödsinnig wenn nicht, weil ich das auch jederzeit selber machen kann.) Verboten ist lediglich (und das völlig zu Recht) die Daten zu speichern, sofern nichts vorliegt.
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#3
Mich würde mal interessieren, ob das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren öfter solche Gesetze/Vorschriften korrigieren musste als früher oder ob das nur ein subjektiver Eindruck ist.
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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#4
Ich frage mich eher, ob die Arbeit des BVerfG nicht zunehmend politisch (bzw. für politische Zwecke ausgenutzt) wird.
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#5
Erläutere deine Theorie doch bitte mal?
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
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