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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz
#1
Fokker schrieb:Weil man vielleicht anders darüber denkt, wenn man selbst schon einmal diskriminiert wurde.

Den notwendigen Schutz vor Diskriminierung konntest du aber auch schon vor diesem Gesetz einklagen, denn er war bereits im GG geregelt. Dahingegen stellt dieses neue Spezialgesetz einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, der in meinen Augen nicht zu rechtfertigen ist. Und es zementiert unter dem Vorwand der Gleichberechtigung wiederrum die Bevorzugung von "Minderheiten" und bietet eine Masse an Missbrauchsmöglichkeiten.

Imago schrieb:Also wenn man als Hotelangestellter in dem Gewerbe tätig ist, sollte man eigentlich damit klar kommen dass man mitunter auch Menschen bedienen muss mit denen man sich ansonsten wohl lieber nicht anfreunden würde, oder?

Korrekt, wenn einem die Gäste nicht passen muss man sich eben eine andere Stellung mit angenehmeren Kunden suchen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz - von Leitwolf - 29.10.2007, 21:22

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