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Kusch hilft Würzburgerin beim Sterben
#9
Leitwolf schrieb:So einfach ist das mit der Anstiftung zum Selbstmord nicht. Es kommt dabei wesentlich darauf an, aus welchen Motiven und in welcher Weise der Anstifter handelt. Wer einen anderen gezielt und vorsätzlich in den Tod treibt bleibt weiterhin als Mörder oder zumindestens Totschläger strafbar.
hm, hab ich dann später auch gelesen dass es ganz so simpel auch nicht ist. Ist auch strittig ob man dann nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar ist. Ich darf jmd. zum Selbstmord anstiften, aber wenn er dann im Sterben liegt bin ich zum Helfen verpflichtet *scnr*.
Deutsches Rechtssystem => :kopfwand:

tdd schrieb:den Vergleich mit Medikamenten zieht nicht, Medikamente sind dazu da, um Krankheiten zu heilen oder Symptome zu lindern.
Passt vielleicht nicht 1:1 aber ist zumindest ähnlich. Wie oft hört man dass auf Deibel komm raus teure Medikamente verschrieben/angepriesen werden auch wenn die oft gar nicht zwingend notwendig ist. Der Konflikt zwischen der Notwendigkeit zum Umsatz machen und Wohl des Patienten im Auge zu halten ist bei beiden da.

Nur sicher kann man ein teures,unnötiges und nichts bewirkendes Medikament leichter verkraften als wenn man grad zur Sterbehilfe überredet worden ist. Insofern passt der Vergleich vielleicht nicht wirklich 100% Wink
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Kusch hilft Würzburgerin beim Sterben - von Imago - 05.07.2008, 12:14

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