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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz
#28
Fokker schrieb:Es geht bei diesem Gesetz auch nicht darum, dass jemand wegen seiner Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder seinem Geschlecht ein Geschäft/Vertrag erzwingen können soll, sondern darum, ihm dies -wegen eines der vorgenannten Merkmale- nicht verweigern zu dürfen.
Was letztendlich ein und das selbe ist Wink
Wenn ich dir den Vertrag wegen deinem was-auch-immer-imaginären-Handicap nicht verweigern darf, bist du erfolgreich in der Lage mit den Vertrag aufzuzwingen.

Jockel schrieb:Für Leitwolf geht es einfach darum, dass es nicht angehen kann, dass eine Frau einen Job bekommt, wenn ein gleichqualifizierter Mann zur Verfügung steht.
Quatsch, es geht darum das es sin frei ist die beanstandete Ungleichheit durch Ungleichheit kurieren zu wollen. Zeigt letztendlich nur dass es nicht etwa um einen Zustand der Gleichbehandlung als Zielsetzung geht sondern darum jetzt mal die murrende andere Seite etwas zu verwöhnen :p

Leitwolf schrieb:Wie bereits gesagt: Wann ist z.B. bei der Polizei Gleichberechtigung erreicht?
Tja wo genau denn nun die "Gleichbehandlung" offiziell erreicht ist, steht leider nicht im Gesetz. Wink.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz - von Imago - 06.11.2007, 17:04

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