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EuGH: Defizitverfahrens gegen Deutschland durfte nicht eingestellt werden
#4
Du verstehst nicht so ganz, was ich meine. Immerhin geht es nicht um einen handelsüblichen Gesetzesbruch, sondern die Staaten haben zu wenig Geld gekriegt und zu viel ist weg. Wenn es einem Staat wirtschaftlich schlecht geht, ist das i.d.R. sowieso nicht in seinem Sinne. Aber darum gehts auch gar nicht. Willst du vielleicht auch das Wahlrecht von Wenigverdienern oder Arbeitslosen einschränken, weil sie zu wenig verdienen oder zu viele Schulden machen?
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EuGH: Defizitverfahrens gegen Deutschland durfte nicht eingestellt werden - von Gothmog - 13.07.2004, 17:21

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