Benny schrieb:Und was ein verpflichtender Richtertbeschluss für eine rechtssicherheit bietet sieht man ja bei Hausdurchsuchungen.
Da hat der Richter zwei Minuten zeit um den Sachverhalt zu prüfen und dann darf die Wohnung verwüstet werden.
Aber Hauptsache immer neue Gesetze machen und die Mittel für die Durchführung schön immer weiter kürzen :crazy:
Oh man - die Rotfront und die FDP im Formationsflug
- naja sozial-liberale Zeiten waren ja nicht die schlechtesten.
Das Hausdurchsuchungen nicht eine Woche lang geprüft werden können, wenn sie etwas bringen sollen ist ja wohl logo, oder ? Ausserdem kennt der Richter das Ergebniss der Durchsuchung oder der Ausspähung natürlich noch nicht - es ist ja erst Teil der Ermittlungen - also muss er nur einen begründeten Anfangsverdacht feststellen - dass geht entweder fix oder es geht nicht - dann gibts eben keine Erlaubnis.
Ausserdem sind Richter in Deutschland immernoch so souverän, dass sie jedem wilden Ermittler die Krawatte kramen, wenn er seine Amtgewalt missbraucht. Das kann er genausogut auch noch NACH einer Hausdurchsuchung oder einem Lauschangriff - und er wird es auch tun.
Das neue Gesetzt sieht vor, die Ausspähung VOR einer solchen bei einem Richter zu beantragen - nur bei unmittelbarer Gefahr darf der Direktor der Behörde (kein Vertreter) die Erlaubnis selbst erteilen und muss so schnell wie möglich den Richter mit einbeziehen - und der ist in Deutschland in der Lage auch einem Direktor einer Behörde wirksame Konsequenzen angedeihen zu lassen.
So lange da Gewaltenteilung besteht mache ich mir keine Sorgen um den Rechtsstaat.
Das die Mittel gekürzt werden wusste ich gar nicht - ich dachte die Raucher blechen für die innere Sicherheit ?
Zu viele Nichtraucher ?