29.07.2012, 13:38
Imago schrieb:SpitzfindigkeitenSpitzfindigkeit hin oder her, Diebstahl wird härter bestraft als Unterschlagung, insofern spielt es schon eine Rolle.
Zitat:Sprechen wir meinetwegen allgemein von der rechtswidrigen Aneignung fremden Eigentums, um deinen Bedarf nach exakter Definition zu erfüllen. Für mich fällt allerdings beides(Diebstahl/Unterschlagung) in die selbe Kategorie, was die moralische Einschätzung angeht, insofern wäre mir die Unterscheidung hier jetzt nicht soo wichtig.Einverstanden. Während ich deine moralische Einschätzung was die "rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums" betrifft durchaus zu teilen bereit bin, habe ich im vorliegenden Fall meine Zweifel, ob die Stiftung tatsächlich noch als Eigentümer angesehen werden kann. Immerhin hat sie das Haus verkauft, eigentlich mit allem, was drin ist. Meine Meinung.
Zitat:nun ja, ich denke wenn wir das ganze mal mit gesundem Menschenverstand betrachteten, wird man ehrlicherweise zugeben müssen, dass es ganz sicher nicht der Absicht der Verstorbenen entsprach, das Geld der Stiftung als Ofenstützmasse zu überlassen.Sicher nicht, aber das tendiert jetzt auch zur Unsachlichkeit. Die Absicht der Verstorbenen war, ihr gesamtes Hab und Gut der Stiftung zu hinterlassen zu deren Verwendung nach Gutdünken. Es wurde offensichtlich nicht verfügt, wie mit der Erbmasse umzugehen sei. Der Wille der Verstorbenen wurde vollumfänglich erfüllt. Die Stiftung konnte das Haus verkaufen, mit allem was drin ist. Wäre es der Wille der Verstorbenen gewesen, dass die Summe Bargeld gesondert behandelt werden sollte, dann hätte sie das im Testament doch entsprechend vermerken können.
Zitat:Ob das unwissentlich im Haus versteckte Geld alleine durch den Hausverkauf den Besitzer wechselt, erscheint mir zumindest arg fragwürdig.Nun ja, mir erscheint eben fragwürdig, warum das Geld eben NICHT den Besitzer wechseln sollte. Genau diese Frage war es ja auch, die das Gericht zu klären hatte.