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Normale Version: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Antidiskriminierungsgesetz
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Zitat:Zitat: Jockel Beitrag anzeigen
Für Leitwolf geht es einfach darum, dass es nicht angehen kann, dass eine Frau einen Job bekommt, wenn ein gleichqualifizierter Mann zur Verfügung steht.
Wenn ihre einzige zusätzliche "Qualifikation" darin besteht eine Frau zu sein, dann ja. In solchen Fällen könnte man auch nach eventuell vorhandenen Kenntnisse oder Fertigkeiten gehen, die für die spätere Verwendung von Bedeutung sind.

Wenn in diesem Fall, der Mann aber zusätzliche Qualifikationen hat, die für die Ausübung des Berufes wichtig sind, dann wäre er in diesem Fall besser qualifiziert als die Frau. In diesem Fall kann man auch nicht von einer gleichen Qualifizierung reden.

Gelöscht

LPM schrieb:Da wohl jeder Bewerber nach dem gleichen Bewertungsschlüssel bewertet wird, ist die Sache fair.

Sie wäre fair, wenn nicht Personen auf Grund ihres Geschlechtes bevorzugt behandelt werden würden. Und das endet ja nicht mit der Bewerbung, sondern geht im späteren Berufsleben munter weiter.

LPM schrieb:Zum Glück hast du keine Kundinnen

Du hast offenbar meine Aussage nicht verstanden. Rolleyes
Du kannst auch 100% Sanitärkosten sparen und einen Baum auf dem Parkplatz pflanzen...
Dann werden sich bestimmt auch keine Frauen bei dir in der Firma bewerben wollen.
Gleich zwei Probleme auf einmal gelöst.
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