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Gelöscht

Also nur um ein paar Dinge richtig zu stellen:
1. Es handelt sich hier nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
3. Scheinkäufe (z.B. von Drogen) durch Polizeibeamte gibt es bereits rechtlich abgedeckt in Deutschland. Fraglich ist hier nicht das grundsätzliche ob und wie, sondern ob Kinder für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
Nach § 27 JuSchG Absatz 2 Nr. 1 u. 2 kann es auch als Straftat betrachtet werden.
Leitwolf schrieb:2. Der Staat stiftet keineswegs zu dieser Tat an, denn der Vorsatz zu dieser bestand ja bereits im Vorraus.
Wie beweist du das?
Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen einem Zeugen und einer gezielt eingesetzten Untersuchung.
Ermittlungsarbeit hat Angelegenheit der Polizei zu bleiben. Die Gewaltenteilung ist in meinem Verständnis eine der wesentlichen Stützen des Systems. Daran darf nicht gerührt werden. Wer kann denn die Unversehrtheit der Jugendlichen garantieren? Hat mal einer an die Jugendlichen gedacht, die das richtig mies finden könnten wenn sich andere Jugendliche dafür einspannen lassen?
Und gerade hier in Deutschland könnte das einen Rattenschwanz an Anzeigen von Kunden, die einen vermeintlichen Verstoss melden, nach sich ziehen.
Die Ermittlungsarbeit wird hier nicht durch die Polizei, sondern durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Gelöscht

Leitwolf schrieb:Die Ermittlungsarbeit wird hier nicht durch die Polizei, sondern durch das Ordnungsamt durchgeführt.


Könnte man dann nicht die lieben "Politessen" zur Ermittlungsarbeit im Bereich des Jugendschutzes heranziehen? Die sind doch wohl auch dem Ordnungsamt unterstellt, oder sehe ich das jetzt falsch?
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