Politik-Talk

Normale Version: Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6

Gelöscht

Imago schrieb:Zumindest ist die Gesetzgebung in dem Bereich ewas inkonsistent. Behinderten ist es erlaubt Nachwuchs zu zeugen, selbst auf die Gefahr hin, dass die genetischen Defekte weitergereicht werden. Aber Inzest ist verboten um potentielle Kinder vor Schäden zu schützen?

Hier sehe ich auch einen Widerspruch.

Der § sollte überarbeitet werden.
Imago schrieb:Aber Inzest ist verboten um potentielle Kinder vor Schäden zu schützen?
Ist das denn die einzige Begründung?
HappyRentner schrieb:Hier sehe ich auch einen Widerspruch.

Der § sollte überarbeitet werden.

In welcher Weise? Soll Geschwisterliebe freigegeben werden oder sollen Behinderte ebenfalls am Zeugen von Nachwuchs gehindert werden? Ich meine, wir bewegen uns hier auf sehr dünnem Eis, denn der Schritt zur Zwangssterilisation wie im Dritten Reich ist dann nicht mehr sehr weit.

Gelöscht

Beton schrieb:In welcher Weise? Soll Geschwisterliebe freigegeben werden oder sollen Behinderte ebenfalls am Zeugen von Nachwuchs gehindert werden? Ich meine, wir bewegen uns hier auf sehr dünnem Eis, denn der Schritt zur Zwangssterilisation wie im Dritten Reich ist dann nicht mehr sehr weit.

Ich denke, wenn sie (die Geschwister) sich unbedingt lieben müssen, sollen sie es dürfen, nur Kinder zeugen sollten sie nicht dürfen.

Deine anderen Gedanken sind abwegig.
HappyRentner schrieb:Ich denke, wenn sie (die Geschwister) sich unbedingt lieben müssen, sollen sie es dürfen, nur Kinder zeugen sollten sie nicht dürfen.

Deine anderen Gedanken sind abwegig.
Entweder ja oder nein.Kinder sollten sie nicht bekommen.Das geht nur durch Zwangs-Sterilisation.Das hatten wir schon mal.Ausserdem bin ich bekantlich der Meinung,dass der 173er nicht abgeschafft werden darf.

Gelöscht

Glober schrieb:Entweder ja oder nein.Kinder sollten sie nicht bekommen.[SIZE="4"]Das geht nur durch Zwangs-Sterilisation[[/SIZE]/B].Das hatten wir schon mal.Ausserdem bin ich bekantlich der Meinung,dass der [B]173er nicht abgeschafft werden darf.

Warum?
Vielleicht ist es an der Zeit, sich die Inhalte des § 173 StGB nochmals vor Augen zu führen:
Zitat:§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten


(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Ob hier nun ein Partner - aus welchen Gründen - auch immer steril ist, spielt keine Rolle.
Die Strafrechtsvorschrift sollte reformiert werden.

Gelöscht

Detlef05 schrieb:Vielleicht ist es an der Zeit, sich die Inhalte des § 173 StGB nochmals vor Augen zu führen:

Ob hier nun ein Partner - aus welchen Gründen - auch immer steril ist, spielt keine Rolle.
Die Strafrechtsvorschrift sollte reformiert werden.

stimmt
Seiten: 1 2 3 4 5 6