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Christian Wulff trat zurück - Druckversion

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Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012

Ich pick mir fürs erste mal eine Frage raus:
Detlef05 schrieb:Wo siehst Du denn Aufgaben des Bundespräsidenten, die für die Berechtigungs des Amtes sprechen? In seiner jetzigen Form ist es obsolet!

Die Aufgabe der Ausfertigung von Bundesgesetzen wird gerne kleingeredet und auf seine Unterschrift beschränkt. Hier steht der BuPräs allerdings ganz gewollt zwischen Parlament und Verfassung. Das Parlament, als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan, quasi als höchst-legitimiertes, kennt nur eine Beschränkung - das Grundgesetz und hier ist die Aufgabe des BuPräs eindeutig der Schutz der Verfassung.


Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012

Detlef05 schrieb:Die/der Bundeskanzler/in hat im übrigen "Richtlinienkompetenz" (Welch grausliges Wort!) in ihrer Regierung, im Kabinett, aber nicht in der deutschen Politik! Verräterisch!:p

Zitat:

Art. 65 GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

(Zitat Ende)


Christian Wulff trat zurück - Detlef05 - 19.03.2012

Moses schrieb:Zitat:

Art. 65 GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

(Zitat Ende)
Hast Du das Zitat willentlich aus dem Kontext gerissen?
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung im Sinne der Artikel 62 ff. GG, aber nicht die deutsche Politik.
Dann könnten ja alle anderen Politiker nach Hause gehen.Big Grin
Und gerade ein Bundespräsident, sofern er dann frei ist von parteipolitischen Gnaden und direkt gewählt, könnte durchaus eigene Akzente in der Politik setzen.


Christian Wulff trat zurück - Detlef05 - 19.03.2012

Moses schrieb:Ich pick mir fürs erste mal eine Frage raus:


Die Aufgabe der Ausfertigung von Bundesgesetzen wird gerne kleingeredet und auf seine Unterschrift beschränkt. Hier steht der BuPräs allerdings ganz gewollt zwischen Parlament und Verfassung. Das Parlament, als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan, quasi als höchst-legitimiertes, kennt nur eine Beschränkung - das Grundgesetz und hier ist die Aufgabe des BuPräs eindeutig der Schutz der Verfassung.
Da wird m. E. nichts kleingeredet, sondern die realen Umstände beschrieben. Denn ist der Bundespräsident tatsächlich der Meinung, ein Gesetz sei grundgesetzwidrig, so bleibt als letzte Instanz ggf. das Bundesverfassungsgericht. Er ist kein Garant der Verfassung.
Um ein Gesetz in Kraft zu setzen oder zu Fall zu bringen, bräuchte es der Unterschrift des Bundespräsidenten nicht. Hier ist geltendes Recht reformbedüftig.


Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012

Detlef05 schrieb:Hast Du das Zitat willentlich aus dem Kontext gerissen?
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung im Sinne der Artikel 62 ff. GG, aber nicht die deutsche Politik.
Dann könnten ja alle anderen Politiker nach Hause gehen.Big Grin
Und gerade ein Bundespräsident, sofern er dann frei ist von parteipolitischen Gnaden und direkt gewählt, könnte durchaus eigene Akzente in der Politik setzen.

Welcher Kontext??

Art 65 GG ist eindeutig und da steht kein Wort von Richtlinien der Politik der Bundesregierung!

Im Gegenteil neben dem sog. Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz) fällt dem Kanzler auch noch die sie sog. Kompetenz-Kompetenz zu. D.h. Der Kanzler hat auch die Freiheit selbst zu entscheiden, welches Thema er "zur Chefsache" erklärt.

Aber selbst wenn Du Art. 62 mit hineinziehst (63 u. 64 sind in dem Zusammenhang eher irrelevant) - wo bitte machst Du denn den Unterschied zwischen deutscher Politik und Politik der Bundesregierung fest?


Christian Wulff trat zurück - Detlef05 - 19.03.2012




Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012




Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012

PS: wo ist eigentlich Beton? ;-)

Er war doch der erste Verfechter? ;-)


Christian Wulff trat zurück - Beton - 19.03.2012




Christian Wulff trat zurück - Moses - 19.03.2012