21.08.2006, 14:03
21.08.2006, 15:47
Der "Gotteslästerungs-Paragraph" gehört in den Müll, Weltanschauungen - gedankliche Konstrukte - gegen Beschimpfungen zu schützen ist grober Unfug.
Dadurch dass die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" geeignet sein muss "den öffentlichen Frieden zu stören" ist die wirksamkeit des Artikels eingeschränkt, aber es reicht schon dass die Staatsanwaltschaft ernsthaft so was prüfen muss.
Dadurch dass die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" geeignet sein muss "den öffentlichen Frieden zu stören" ist die wirksamkeit des Artikels eingeschränkt, aber es reicht schon dass die Staatsanwaltschaft ernsthaft so was prüfen muss.
21.08.2006, 16:01