25.06.2004, 10:04
25.06.2004, 14:08
Hi
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
Zitat:GG Art 4Natürlich darf man dabei keine muslimische Frau gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen als Ausdruck der Unterdrückung. Entscheidet sich aber eine muslimische Frau selber ein Kopftuch tragen zu wollen, soll sie das tun, auch in der Schule. Ich denke, dadurch werden die Schüler nicht missioniert, höchstens tolleranter.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
25.06.2004, 14:58
Ob Toleranz was mit toll zu tun hat? ;-)
Ich denke ganz oder gar nicht. Entweder verbieten wir christliche Symbole ebenfalls, oder alles wird geduldet.
In christlichen Schulen ist das natürlich was anderes. Aber da müssen die Lehrer auch getauft sein.
Wobei die Glaubensfreiheit im Grundgesetz wohl mit einem anderen Hintergedanken, nämlich dem Schutz vor Verfolgung, dort hineingekommen ist. War ja damals recht aktuell. Ob die sich jetzt gedacht haben, dass auch Muslime mit Kopftuch Kinder verziehen dürfen, wage ich mal zu bezweiflen.
Ich denke ganz oder gar nicht. Entweder verbieten wir christliche Symbole ebenfalls, oder alles wird geduldet.
In christlichen Schulen ist das natürlich was anderes. Aber da müssen die Lehrer auch getauft sein.
Wobei die Glaubensfreiheit im Grundgesetz wohl mit einem anderen Hintergedanken, nämlich dem Schutz vor Verfolgung, dort hineingekommen ist. War ja damals recht aktuell. Ob die sich jetzt gedacht haben, dass auch Muslime mit Kopftuch Kinder verziehen dürfen, wage ich mal zu bezweiflen.
Andreas57
25.06.2004, 20:02
26.06.2004, 09:00
Andreas57 schrieb:Was hat das Kopftuch mit Unterdrückung zu tun?In einigen arabischen Ländern werden Frauen gezwungen sich entsprechend zu kleiden.
Im Gegensatz zum Mann unterliegt die Frau im Koran wesentlich strengeren Bekleidungsvorschriften: Nur Gesicht und Hände (bis zum Handgelenk) dürfen unbedeckt sein.
Der Mann muss im Vergleich dazu nur den Bereich vom Bauchnabel bis zum Knie verdecken.
tdd schrieb:also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.Du kannst deine Religion ausüben, aber nicht, wenn du den Staat vertrittst und du eine Vorbildfunktion besitzt, in der es sehr wünschenswert ist, dass du eine neutrale Haltung einnimmst.
Imago
26.06.2004, 14:21
Andreas57
27.06.2004, 01:45
27.06.2004, 11:21
27.06.2004, 12:31
27.06.2004, 12:44