Ja, darf er. Ausschlussgrund aus dem Beamtenstatus wäre erst eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr.
Jo itchy.... wenn wir 2 stress hätten und ich würd dir ins gesicht schlagen, dann würd das auch nix besseres machen.
In meinen augen schon immer n geldgeiler sack gewesn....
keX
Brauchst ein paar auf die Fresse Kex?
ICh würd es auch ausnützen wenn ich die möglichkeit hätte für ein Interview Geld zu kriegen.
Itchy schrieb:Brauchst ein paar auf die Fresse Kex?
werd erst ma schnell genug xD
Itchy schrieb:ICh würd es auch ausnützen wenn ich die möglichkeit hätte für ein Interview Geld zu kriegen.
Mir gehts nicht ums Interview sondern um den schlag
Hat sich der Bundeskanzler inzwischen von dem Angriff erholt?
Frag doch bei Gazprom (NEGPC) nach.
invi schrieb:Hat sich der Bundeskanzler inzwischen von dem Angriff erholt?
Hat er!
Zwar gast er immer noch aus, aber das sind die üblichen Fürze.