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Normale Version: Sicherungsverwahrung
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Die sog. nachträgliche SV ist bereits vom EGMR gekippt worden.
Das BverfGE hat sich der Rechtssprechung ja zumindest angenähert.
Die nachträgliche ist daher nur noch unter strengen Bedingungen zulässig.
Die vorbehaltene SV ist allerdings nicht verfassungswidrig, es gibt zwar gewichtige Gründe anzunehmen, dass auch sie es wäre, zumal der nötige Kausalzusammenhang zwischen Verurteilung und späteren doch durchführbarer vorbehaltener SV, allerdings sind das Nebenschauplätze.

Der neue GEsetzentwurf mit dem Therapieunterbringungsgesetz für Altfälle wirft nun Fragen auf.
Bayern will sich z.b mit der Abschaffung der nachträglichen SV nicht zufrieden geben und hat den Vermittlungsausschuss angerufen.

Weiss Bayern nicht, dass die nachträgliche SV zumindest konventionswidrig ist ?

http://www.sueddeutsche.de/bayern/streit...-1.1522131
mgrasek100 schrieb:Die sog. nachträgliche SV ist bereits vom EGMR gekippt worden.
Das BverfGE hat sich der Rechtssprechung ja zumindest angenähert.
Die nachträgliche ist daher nur noch unter strengen Bedingungen zulässig.
Die vorbehaltene SV ist allerdings nicht verfassungswidrig, es gibt zwar gewichtige Gründe anzunehmen, dass auch sie es wäre, zumal der nötige Kausalzusammenhang zwischen Verurteilung und späteren doch durchführbarer vorbehaltener SV, allerdings sind das Nebenschauplätze.

Der neue GEsetzentwurf mit dem Therapieunterbringungsgesetz für Altfälle wirft nun Fragen auf.
Bayern will sich z.b mit der Abschaffung der nachträglichen SV nicht zufrieden geben und hat den Vermittlungsausschuss angerufen.

Weiss Bayern nicht, dass die nachträgliche SV zumindest konventionswidrig ist ?

http://www.sueddeutsche.de/bayern/streit...-1.1522131


Bist du Betroffener? Deine bisherigen Beiträge haben mir einiges Stirnrunzeln verursacht, aber Sicherungsverwahrung dafür geht zu weit, denke ich.
Big Grin