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Normale Version: Antiislamisches Schmähvideo - § 166 StGB
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Gelöscht

§166 StGB greift hier nicht, da es ja garkeine Verbreitung in Deutschland gibt.

Anders stellt es sich dar, wenn z.B. Pro-Deutschland diesen Film vorführt ("verbreitet") und dabei sogar eine rein provokative Absicht verfolgt. Dann wäre das tatsächlich ein Fall für diesen Paragrafen.
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