27.01.2012, 15:23
mgrasek100 schrieb:Ja das glaube ichSa dies kein religiöser Glaube ist:
Warum, warum? Dafür musst Du doch rationale Anhaltspunkte haben...
mgrasek100 schrieb:Ja das glaube ichSa dies kein religiöser Glaube ist:
Detlef05 schrieb:Jetzt werde nicht unsachlich!
Du kannst fordern, was Du willst und musst dann ggf. mit Widerspruch rechnen. Das ist demokratisch!
Aber offenbar wünschst Du auch eine Diskussion zu dem von Dir angeregten Thema.
Dann solltest Du schon erklären, wie die Einzelnorm des Art. 3 GG Deiner Meinung nach ergänzt werden sollte. Ich sehe da keinerlei Anlass.
Detlef05 schrieb:Sa dies kein religiöser Glaube ist:
Warum, warum? Dafür musst Du doch rationale Anhaltspunkte haben...
mgrasek100 schrieb:Es gibt genügend homophobie gerade in DeutschlandEs gibt auch genügend Xenophobe, Islamophobe, Arachnophobe etc. ... Gefühltes ist keine rationale Erklärung für ernstzunehmende gesetzgeberische Aktionen. Da zählen Fakten und realgesellschaftliche Notwendigkeiten. Wenn Du also nicht mehr zu bieten hast ...
mgrasek100 schrieb:Das haben die Grünen doch gesagt, es soll um den Satz der " sexuellen Identität" im Katalog des Art. 3 GG erweitert werdenDa steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.
siehe www.artikeldrei.de
mgrasek100 schrieb:PS.: Ich werde nicht unsachlich aber ein öffentlioches Forum muss die Meinungsfreiheit nach dem GG garantieren, da gibts Urteile drüber, dass virtuelle Hausrecht kann nur angewendet werden, wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, siehe Urteil LG Frankfurt. und LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99..Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
zu Hofer http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to..._id=172647
Also ich habe meine Meinung mitgeteilt und möchte nur nich diskriminiert werden.
Detlef05 schrieb:Da steht a) aber nichts explizit von Homosexualität und b) hat das nicht das Geringste mit Deinen Strafrechtsüberlegungen zu tun.
Du bist auf GT nicht in Deiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, hast Dich aber auch anderen Meinungen zu stellen.
Im übrigen ist dieses Forum ein Online-Board mit Nutzungsregeln, auf deren Grundlage Dir die Administratoren oder von ihnen Beauftragte, sehr wohl Hausverbot erteilen können, weil sie "virtuelles Hausrecht" ausüben können. Das hast Du ihnen zugestanden! Durch die Registrierung! Dein Berufung auf das genannte Urteil greift nicht!
Meinungsfreiheit im Online-Chat findet ihre Grenzen in den Forenregeln! Lies sie nochmal, bevor Du Dich erregst!