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Normale Version: Deutsche Sprache im Grundgesetz festschreiben?
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Der Hintergrund ist derzeit auch mir ungewiss. Ohne krampfhaft nach einer Intention zu suchen, meine ich, warum nicht? Der Beschluss hält lediglich eine Erweiterung des Art. 22 für notwendig um die Amtssprache "Deutsch" unmissverständlich als Leitsprache hervorzutun.

Der Kanzlergegenton hat zugegeben aber auch seine Berechtigung...wollten wir alles ins GG schreiben, müsste das Wort Bürokratie neu erfunden werden.

Das Problem an der Sache: Ich vermute einmal, dass früher oder später ein Rattenschwanz folgt der einigen Migranten gar nicht gefallen dürfte. Was genau geplant sein könnte, gute Frage.

Westerwelle: "Viel wichtiger als Deutsch im Grundgesetz ist Deutsch an den Schulen."
Das ist zweifelsfrei sein angenehmster Satz in diesem Jahr.
Hi
als ich die Nachricht hörte war mein erster gedanke: "Haben wir nicht wichtigere Probleme zu lösen? Ich hörte das was von Finanz- und Wirtschaftskrise. Muss wohl an einigen Politkern vorbei gegangen sein."
Ich folge hier dem liberalen Ansatz: Man muss nicht für aus jeder Idee ein Gesetz machen.
Fokker schrieb:Was haltet ihr von dieser Absicht der CDU?
Sommerloch im Dezember? Haben die nix wichtigeres zu tun?
Mir persönlich relativ wurscht. Von mir aus definiert auch noch den genauen Rotton der Bundesflagge *scnr*.
Eine zwingende Notwendigkeit seh ich allerdings nicht. Würde es denn irgendwas ändern wenn es im GG drinne steht? Meines Erachtens nicht.
Hi
die Farben sind bereits 1999 definiert worden: http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands#Farben
Ironischerweise als "Corporate Design". Big Grin
tdd schrieb:die Farben sind bereits 1999 definiert worden: http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Deutschlands#Farben
aber nicht per Gesetz
Hi
das stimmt, aber du sprachst genauso wie ich von Definieren. Wink

Gelöscht

GG Art22
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.
3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
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