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Normale Version: Enge Grenzen für Sicherungsverwahrung
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Klingt im ersten Moment wie ein Urteil über das man sich prächtig auslassen könnte. Aber dann sollte es auch schon Klick machen. Es ist nachvollziehbar das der Staat nicht jeden Einsperren kann nur weil ein mittel- bis langfristiges Risiko besteht in der Rückfälligkeitswahrscheinlichkeitsrechnung - Junge Junge, ein Wort wie gemalt.

Das Problem hier war allerdings ein formeller Fehler...hätte das Landgericht auf ein kurzfristiges Risiko bestanden, wäre die Sicherheitsverwahrung in Kraft getreten. So war die Wahrscheinlichkeit eine zu geringe...

Unser Strafrecht ist bekannt für seine starre Auslegung, etwas mehr Dynamik würde so einiges bewegen.
Unser Strafrecht ist eigentlich nicht besonders starr, zumindestens nicht in den Ursprüngen. Das Problem ist, dass es durch sogenannte "Reformen" zunehmend versaut wird.
Was die Entscheidung des BVerfG angeht, so bin ich allerdings der Meinung dass sie zumindestens fragwürdig ist.