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Normale Version: Recht auf Sezession?
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disputatio schrieb:1) Kein Mensch hat das Recht aus seperatistischen Gründen Gewalt anzuwenden.

2) Kein Staat hat das Recht gegen friedliche, separatistische Bewegungen mit Gewalt / Repression / Verboten vorzugehen.
Beiden Thesen stimme ich bedingungslos zu, sehe dabei aber immer Mel Gibson in "The Patriot" vor meinem geistigen Auge über den Acker stürmen. Das relativiert!

disputatio schrieb:3) Regionen, in denen es über einen längeren Zeitraum hinweg (5 Jahre) eine 2/3 Mehrheit für Sezession gab, sollten ein internationales Recht auf Sezession bekommen.
Das könnte ich mir gut vorstellen, wobei der Nebensatz bestimmt qualifiziert werden soll: Wer, wann, wieviel! Da wäre ein langanhaltender Streit von..:confused:...ja, wem eigentlich?Confusedcratch:, zu erwarten, dessen Kompromiss eine hintersinnige Spannung verspräche.

disputatio schrieb:4) In Regionen, in denen es zu Genozid / Vertreibung / Bürgerkrieg kommt, kann das Recht auf Sezession für viele Jahre ausgesetzt werden, wenn es das Ziel war auf diesem Weg eine Mehrheit für die Sezession zu erhalten.
Irgendwie verstehe ich diese These nicht. Kannst Du einen neuen Formulierungsversuch unternehmen?

Alles Beste
Detlef Haase

gelöscht

Einen besseren Separatismus, als er in Deutschland schon existiert, kann ich mir auch nicht vorstellen. Confusedcratch:
Ein allgemeines Recht auf Sezession würde ich so nicht befürworten. Ein grundsätzliches hingegen schon. Was sind dabei die Unterschiede?

Dabei ist auf die bisherigen Fakten abzustellen: Sind die bisher in einem Staatsverband vereinigten Teile freiwillig in diesem oder sind sie Teil einer Eroberung? Entstehen bei einer Sezession lebensfähige Länder? Zu fragen ist auch, was der eigentliche Grund für eine Sezession ist und wer sie anstrebt. Wenn es nur eine Gruppierung ist, die ihrerseits die Sezession anstrebt, um z.B. eine genehme Regierung einzurichten, im schlechtesten Fall eine wie auch immer geartete Diktatur, weil sie selbst nicht an eine Mehrheit kommt, dann ist eine solche Sezession abzulehnen. Ist aber eine möglicherweise ethnisch geschlossene Gruppierung der Diskriminierung durch eine Mehrheit im Staate unterworfen, kann die Sezession vertretbar sein. Man sieht, Allgemeingültigkeit kann hier nicht formuliert werden. Einzelfallbetrachtung ist angesagt.
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