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Ist der Gott des AT ein grausamer,rachsüchtiger Gott?
#61
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#62
riverpirate schrieb:Und wie sieht es da mit dem Straftatbestand der Gotteslästerung aus? Ist das nicht so was ähnliches wie geistige und körperliche Beugehaft?
Gehört dieser § nicht auf den Müllhaufen, nach all den heutigen Erkenntnissen und was wir hier im Forum gelernt haben,:" man darf die Bibel nicht wörtlich nehmen"?
Kann man da überhaupt lästern wenn eh alles nicht stimmt was in der Bibel steht?
Bleib bitte beim Thema und worüber redest Du hier eigentlich? Blasphemie als Straftatbestand gibt es nur in einigen Ländern mit Staatsreligionen, z. B. dem Islam. Hier agiert der Staat, nicht die Religion. Unser Strafrecht kennt das nicht. § 166 StGB spricht davon, dass z. B. weltanschauliche Verunglimpfungen geahndet werden, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören. Beabsichtigst Du das?:confused:
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
Politisches Salzland
Timirjasev-Verein
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#63
Detlef05 schrieb:Bleib bitte beim Thema und worüber redest Du hier eigentlich? Blasphemie als Straftatbestand gibt es nur in einigen Ländern mit Staatsreligionen, z. B. dem Islam. Hier agiert der Staat, nicht die Religion. Unser Strafrecht kennt das nicht. § 166 StGB spricht davon, dass z. B. weltanschauliche Verunglimpfungen geahndet werden, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören. Beabsichtigst Du das?:confused:

Bin ich vom Thema abgekommen? Ich glaube nicht. Du hast doch die Vorlage gegeben.

Ich beabsichtige gar nichts. Kam mir nur mal so in den Sinn beim Lesen dieses Diskussionsverlaufs.

Blasphemie gibt es bei uns nicht? Und warum will die CSU den § noch verschärfen?
http://www.netzeitung.de/deutschland/459983.html
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#64
riverpirate schrieb:Bin ich vom Thema abgekommen? Ich glaube nicht. Du hast doch die Vorlage gegeben.

Ich beabsichtige gar nichts. Kam mir nur mal so in den Sinn beim Lesen dieses Diskussionsverlaufs.

Blasphemie gibt es bei uns nicht? Und warum will die CSU den § noch verschärfen?
http://www.netzeitung.de/deutschland/459983.html

Aber immer! Vom Strafrecht war hier keine Rede! Wenn Du hierüber debattieren willst, dann eröffne dazu einen Thread, am besten mit Deiner Interpretation des folgenden Textes:
Zitat:§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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