Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
4. Januar 2011
#11
Das ist durchaus gerechtfertigt, Valle! Zur Erklärung:

Bei manchen Online-Spielen kann man sich virtuelle gegenstände mit echtem Geld erwerben. Auch wenn es nur virtuelle Gegenstände sind, haben sie nach dem Kauf also einen Wert. wenn diese Gegenstände dann verloren gehen, ist vom betreiber des Servers eine Entschädigung fällig. Kling komisch, ist aber plausibel!
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das sagen die, die hinter dem Gesetz stehen.

*in love* Kurt Cobain 1967-1994 *in love*
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unwort des Jahres 2011 Detlef05 6 7.983 18.01.2012, 14:33
Letzter Beitrag: zarakthuul

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste